MITGLIEDSCHAFT

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch

  • schriftliche, an den Vorstand zu richtende Kündigung bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende
  • Tod des Mitglieds
  • Ausschluss aufgrund Vorstandsbeschluss
  • Auflösung des Vereins