MITGLIEDSCHAFT
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch
- schriftliche, an den Vorstand zu richtende Kündigung bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende
- Tod des Mitglieds
- Ausschluss aufgrund Vorstandsbeschluss
- Auflösung des Vereins